Editorial

Der Publikator publiziert weiter...

In Laborjournal 09/2005 berichtete Siegfried Bär über einen besonders krassen Fall von multiplem Paper-Plagiarismus. Seitdem haben sich die Dinge weiter verschärft. Ein Update.

(20.04.2006) Erinnern Sie sich noch an den Artikel "Der Publikator" in Laborjournal 9/2005 (S. 16)? Dann wird Ihnen aufgefallen sein, dass der Publikator alias Bernhard Schaller in Laborjournal 1/2-2006 eine Gegendarstellung abdrucken ließ. Mit den Eigenheiten des Presserechts nicht vertraute Leser mögen sich darüber gewundert haben:

Zum einen wie man offensichtliche Tatsachen wie die drei Plagiate leugnen kann, zum anderen warum man mit einer Gegendarstellung noch einmal darauf aufmerksam macht und drittens, wieso eine Zeitung diese Desinformation abdrucken muss.

Die ersten beiden Fragen kann Ihnen nur Herr Schaller erklären. Zur Dritten: Anspruch auf eine Gegendarstellung entsteht, wenn in einem Artikel eine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde, die einen betrifft. Ob diese Behauptung wahr oder falsch ist, spielt keine Rolle. Meinungsäußerungen dagegen sind nicht gegendarstellungsfähig.

Herr Schaller hatte uns schon im Oktober 2005 eine sechsseitige Gegendarstellung zukommen lassen. Wenn sie nicht so furchtbar lang gewesen wäre, hätten wir sie gerne abgedruckt, schon weil sie folgende Sätze enthielt:

"Richtig ist, dass ich keine Artikel plagiatisiert habe. Ein Plagiarismus war daher nicht zu entlarven. Zu dieser Behauptung ist zu ergänzen, ich bin ein international anerkannter Forscher..."

Oder: "Richtig ist, dass ich hochbegabt bin. Ich habe keine Plagiarismen, Münchhausiaden und auch Schlimmeres nicht begangen. Ergänzend ist zu dieser Behauptung auszuführen, dass meine Forschungsarbeiten international anerkannt werden, so z. B. an NIH-Symposien detailliert und sehr positiv besprochen werden."

Einen gewissen Bekanntheitsgrad hat Herrn Schaller inzwischen in der Tat erreicht und wir dürfen uns rühmen dazu beigetragen zu haben.

Die Gegendarstellung ging einige Male zwischen den Anwälten hin und her, bis sie den formalen Ansprüchen des Gesetzes genügte.

Der Gang zum Rechtsanwalt ist Herrn Schaller vertraut. Er hat juristische Auseinandersetzungen mit seinen Koautoren Stefan Rüegg und Rudolf Graf, mit Richard Traystman, dem Editor des Journal of Cerebral Blood Flow & Metabolism (JCBFM), mit Roland Krause, dem Betreiber einer Wissenschaftsnetzseite, und auch die Sekretärin des Inselspitals beklagte sich, das Schaller immer gleich mit dem Rechtsanwalt komme.

Eigentlich sollte man annehmen, dass jemand, der andere plagiiert hat, sich bei diesen Leuten entschuldigt und dann schweigt und hofft, dass die Sache mit der Zeit vergessen wird.

Herr Schaller geht anders vor. Er hat von uns, von Herrn Dirnagl und sogar von Markus Weih, dem Autor eines der plagiierten Artikel, Unterlassungserklärungen verlangt. Nun stellen Sie sich die Verfassung des armen Herrn Weih vor. Der wird nicht nur plagiiert, er wird vom Plagiator auch noch mit einer Unterlassungserklärung bedroht. Dabei hatte Weih gar nichts behauptet!

Eine rechtsanwaltlich vorgetragene Forderung einer Unterlassungserklärung erschreckt den normalen Bürger. In der Regel bemüht er zur Zurückweisung der Zumutung ebenfalls einen Rechtsanwalt, dessen Gebühren (400-600 Euro) er selber zahlen muss. Dennoch haben weder Herr Dirnagl noch ein Redakteur von Laborjournal die Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Bezeichnenderweise hat Herr Schaller auch nicht darauf bestanden. Dazu hätte er nämlich einen Prozess anstrengen müssen und bei dem kommt es - im Gegensatz zur Gegendarstellung - durchaus auf den Wahrheitsgehalt der strittigen Behauptung an.

Nun, Herr Schaller hatte seine Gegendarstellung und wir haben in einer Gegengegendarstellung gezeigt, dass die wesentlichen Punkte der Gegendarstellung unwahr sind. Damit hätte es mit dem Fall Schaller sein bewenden haben können. Allein, schon einige Tage später wurden wir wiederum von einem Forscher auf Herrn Schallers Aktivitäten hingewiesen: Herr Schaller habe allein im Dezember 2005 mindestens drei Paper veröffentlicht.

Ob es dabei mit rechten Dingen zugegangen sei? Herr Schaller hat im Dezember 2005 folgendes veröffentlicht:

- Schaller B, Graf R. Different compartments of intracranial pressure and its relationship to cerebral blood flow. J Trauma 2005 Dec; 59(6):1521-31;

- Schaller BJ, Knauth M, Buchfelder M. Trigemino-cardiac reflex during skull base surgery: a new entity of ischaemic preconditioning? The potential role of imaging. Eur J Nucl Med Mol Imaging 2005 Dec 23;

- Schaller BJ, Bahr M, Buchfelder M. Pathophysiology of Brain Ischemia: Penumbra, Gene Expression, and Future Therapeutic Options. Eur Neurol. 2005 Dec 13; 54(4):179-180.

Laborjournal hat bei Michael Buchfelder, Seniorautor der letzten beiden Publikationen angefragt, ob er von diesen Veröffentlichungen weiß. Er wusste davon und die Publikation sei mit seiner Einwilligung erfolgt. Buchfelder äußerte die Hoffnung: "Vielleicht hat er (Schaller) ja etwas aus möglichen früheren Fehlern gelernt!"

Das hat Herr Schaller anscheinend nicht, denn bei der ersten Veröffentlichung tauchten Probleme auf. Der Koautor, Rudolf Graf, wusste nichts von dem J Trauma-Paper, das sein Name ziert. Er habe sich auch nie mit einer Koautorenschaft einverstanden erklärt.

Es gilt als wissenschaftliches Fehlverhalten jemanden, ohne dessen Wissen und Einwilligung, zum Koautor zu machen. Das jedenfalls lässt sich aus den Empfehlung 11 der DFG-Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" (Januar 1998) schließen: "Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine sogenannte "Ehrenautorschaft" ist ausgeschlossen."

Und aus Empfehlung 12: "Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle diejenigen, aber auch nur diejenigen, firmieren, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, d.h. sie verantwortlich mittragen. Einige Zeitschriften verlangen, dass dies durch Unterschrift aller Autoren bekundet wird, andere verpflichten jedenfalls den korrespondierenden Autor als den für alle Einzelheiten einer Publikation Verantwortlichen zu einer entsprechenden Versicherung."

Der DFG-Kommission gehörte auch ein Schweizer an und es ist davon auszugehen, dass in der Schweizer Wissenschaft ähnliche Auffassungen herrschen. Es darf niemand ohne sein Wissen als Autor auf ein Paper gesetzt werden: Schließlich wird er damit für den Inhalt verantwortlich und wie kann er das sein, wenn er das Paper gar nicht kennt?

Zu den Zeitschriften, die eine Unterschrift aller Autoren verlangen, gehört auch J Trauma. Wenn Rudolf Graf nicht unterschrieben hat, wie hat es Bernhard Schaller geschafft, den Artikel unterzubringen?

Laborjournal hat bei Basil Pruitt, dem Chief Editor von J Trauma nachgefragt, wie es sein könne, dass Rudolf Graf auf dem Paper stehe, aber nichts davon wisse und auch keine Unterschrift geleistet habe. Pruitt leitete eine Untersuchung ein. Das Ergebnis:

"In response to your message of 6 February, I am providing the following information. It is the policy of the Journal of Trauma to require signed letters of agreement from each author before publication. The actual instruction reads, "All authors must sign a copy of the journal's 'Authorship Responsibility, Financial Disclosure, and Copyright Transfer' form and submit it at the time of manuscript acceptance." In the case of the manuscript about which you inquired, the Copyright Assignment form was returned with the phrase "On behalf of all authors:" typed in, beneath which was typed "B.J. Schaller, 3/8/05". There was no signature on the form for either Dr. Schaller or Dr. Graf. When the galley's were sent to Dr. Schaller, he was requested to complete another copyright agreement form, but in lieu of that, sent a copyright agreement which he composed and to which he again affixed a typed name without signature. I enclose a copy of the "Copyright Agreement" composed and submitted by Dr. Schaller after his receipt of the galleys for the referenced article.

In short, it appears as if our process of obtaining copyright agreement was breached and the forms inadequately reviewed prior to publication of the referenced article. In response to this incident, our system has been modified to centralize the processing of copyright agreements and ensure that all authors have signed the necessary release.

Sincerely, Basil A. Pruitt, Jr., MD, FACS, Editor"

Wir haben Herrn Schaller über seinen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme gebeten. Seine Antwort: "Prof. Rudolf Graf ist Koautor dieses Artikels und hat in die Veröffentlichung eingewilligt. Dass eine schriftliche Erklärung eingereicht werden müsse, war Herrn Dr. Schaller nicht bekannt, auch ist nicht bekannt, weshalb das von dem Verlag dann nicht verlangt wurde. Der Editor des Journal of Trauma hat bestätigt, dass hier Herrn Dr. Schaller nichts vorzuwerfen ist."

Dass eine schriftliche Erklärung eingereicht werden muss, musste Herrn Schaller bekannt sein, es sei denn Basil Pruitt hat selber den Namen Schaller in sein Copyright assignment eingefügt. Wir haben angefragt, ob der Editor des Journal of Trauma Herrn Schaller wirklich bestätigt hat, ihm sei nichts vorzuwerfen. Unsere Anfrage im Wortlaut:

"Dear Mr. Pruitt,

Again I have to bother you with Mr. Bernhard Schaller. Recently he has answered some questions of mine. In particular Mr. Schaller stated via his lawyer (in German): Prof. Rudolf Graf ist Koautor dieses Artikels und hat in die Veröffentlichung eingewilligt. Dass eine schriftliche Erklärung eingereicht werden müsse, war Herrn Dr. Schaller nicht bekannt, auch ist nicht bekannt, weshalb das von dem Verlag dann nicht verlangt wurde. Der Editor des Journal of Trauma hat bestätigt, dass hier Herrn Dr. Schaller nichts vorzuwerfen ist.

In English (my translation): Prof. Rudolf Graf is coauthor of this article and has agreed to this publication. Dr. Schaller did not know that a written declaration of consent had to be delivered. In addition he does not know why the editing house did not demand such a declaration. The editor of the Journal of Trauma has confirmed, that in this matter there is no misdoing on the part of Dr. Schaller.

This first sentence is denied by Rudolf Graf. The second sentence seems not to be true either since Mr. Schaller has seen the declaration and typewritten his name on it. To the last sentence. Has Mr. Schaller indeed contacted you? If yes, may I ask,what you told him?"

Die Antwort: "Thank you for your email message of 4 April containing your inquiry about my correspondence with Dr. Schaller. On 21 February, I wrote Dr. Schaller informing him that attribution of authorship to Professor Dr. Graf for the article which appeared in Journal of Trauma, Volume 59, pages 1521-1531 in 2005 had been questioned. In that letter, I informed Dr. Schaller that review of the Copyright Assignment Form which he had apparently submitted indicated that it was not signed by either him or Dr. Graf and had only Dr. Schaller's typed name and the typed statement "on behalf of all authors." I further stated, "even though the form was not signed in the conventional fashion, it apparently originated from your office. Consequently we accepted that form at face value and proceeded with the publication of the referenced manuscript." Because the attribution of authorship had been questioned, I asked that Dr. Schaller "have Dr. Graf confirm his coauthorship directly to this office" and if possible, that he "address this problem directly with Mr. Rehm." On March 7, I received an email message from Dr. Schaller in which he wrote, "may I kindly ask you to ensure that all responsible persons of your journal do not spread any defamatory comments on my person and/or my work. I and members of the Journal of Trauma editorial office staff have made no statement or comment about misconduct on anyone's part in this matter."

Beachten Sie den letzten Satz: Pruitt bestätigt keineswegs, dass Schaller nichts vorzuwerfen sei. Vielmehr äußert er sich dazu nicht.

Da wir die Ehre hatten, von Herrn Schaller einer Antwort gewürdigt zu werden, haben wir noch mehr gefragt: "Ihr Anwalt hat dem Editor des JCBFM, Richard Traystman, einen Schreiben geschickt, in dem dieser aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Warum soll ein verantwortlicher Redakteur einer wissenschaftlichen Zeitschrift es unterlassen, darauf hinzuweisen, dass nach seiner Ansicht ein Plagiat vorliegt? Ist das nicht vielmehr seine Pflicht?"

Herr Schaller antwortete: "Mit dem JCBFM besteht Einvernehmen, wobei die Redaktion und der Verlag nicht die Auffassung vertritt, Herr Dr. Schaller habe ein Plagiat begangen."

Das hat uns erstaunt und gleich (3.4.06) zu einer Nachfrage bei Herrn Traystman veranlasst. Die Antwort kam prompt:

"Hello Mr. Rehm,

There is no such agreement at this time. Schaller's lawyer and the publisher's lawyer are in contact. My view on this matter has not altered one iota."

Da Richard Traystman zuvor publiziert hat, dass er den Schaller Artikel für ein Plagiat hält, bleibt auch hier nur der Schluss, dass einer die Unwahrheit sagt, Schaller oder Traystman.

Noch mehr erstaunt hat uns folgende Versicherung Herrn Schallers: "Mit Prof. Weih gibt es keine Auseinandersetzung. Dieser teilt die Auffassung von Herrn Dr. Schaller bezüglich der Anschuldigungen im Laborjournal, dass nämlich keine Rede von einem Plagiat seines Artikels sein kann."

Auch hier haben wir bei Markus Weih nachgefragt. Auch hier kam die Antwort prompt: "Tja, jeder hört immer das, was er hören möchte. Mein Wortlaut war: Ich wurde angeschuldigt, gegenüber Dritten behauptet zu haben, dass Herr Schaller plagiiere. Dagegen habe ich mich schriftlich zur Wehr gesetzt, weil es 1. nicht stimmte und ich 2. gar nicht wusste worauf sich der Vorwurf bezog in jedem Fall war er abstrus falsch. Als ich dann Ihren Artikel las, wurde mir klar, was los war. Natürlich plagiierte er, und das gebe ich Ihnen auch gern schriftlich."

Lieber Leser, Sie haben die Wahl: Entweder Basil Pruitt, Rudolf Graf, Richard Traystman und Markus Weih lügen (Dirnagl und Laborjournal sowieso) oder - Herr Schaller sagt die Unwahrheit.

Damit Ihnen die Wahl leichter fällt, folgende Anekdote von Rudolf Graf: Er sei drei Stunden mit Schaller und einem Kollegen zusammengesessen. Man habe Herrn Schaller gefragt, wie er die Plagiate erkläre. Schaller sei dagesessen und habe stur wiederholt "Ich bin kein Plagiator". Er habe weder erklärt, wie die Plagiate zustande kamen, noch habe er, was wenigstens logisch gewesen wäre, ihn, Graf, des Plagiarismus bezichtigt.

Herr Schaller arbeitet zur Zeit als Oberarzt i.V. am Klinikum Balgrist, das zur Universität Zürich gehört. Hat Herr Schaller diese Stelle auf Grund seiner seltsamen Publikationsliste erhalten? Forscht er dort oder behandelt er Patienten?

Wir haben eine schriftliche Bitte um ein Interview mit Herrn Schallers Vorgesetzten Norbert Boos an das Klinikum Balgrist gefaxt. Zurück kam, nicht ganz unerwartet, ein Schreiben von Schallers Rechtsanwalt in der die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wurde. Laborjournal solle sich verpflichten, bei Kollegen/Vorgesetzten/Mitarbeitern von Herrn Schaller keine Erkundigungen mehr einzuziehen. Dies würde das berufliche Fortkommen von Herrn Schaller behindern.

Wir haben es abgelehnt, diese Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Kurz darauf erhielten wir Post vom Landgericht Freiburg. Herr Schaller hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Er forderte, dass Laborjournal die Kontaktaufnahme zu Vorgesetzten, Arbeitgeber und Mitarbeitern Herrn Schallers verboten werde, soweit dabei behauptet wird, es hätten sich inzwischen neue Gesichtspunkte zu Herrn Schaller ergeben oder bei der Kontaktaufnahme auf den Artikel in Laborjournal 9/2005, S 16 Bezug genommen wird.

Das Landgericht Freiburg wies Herrn Schallers Antrag ab. Zu Recht, wie wir meinen, denn es hatten sich ja neue Gesichtspunkte zu Herrn Schaller ergeben: Mögliche unberechtigte Aufnahme von Autoren in Autorenlisten. Es wäre seltsam, wenn wissenschaftliches Fehlverhalten nicht nur straffrei bliebe, sondern die Aufklärung fortgesetzten wissenschaftlichen Fehlverhaltens (Schaller hätte die Autorenliste des Artikels im J Trauma nach dem Erscheinen des Laborjournal-Artikels noch berichtigen können) durch Gerichte bestraft wird.

Wie kann man sich Herrn Schallers Verhalten erklären? Zuerst legten wir Herrn Schallers Verhalten als Einschüchterungstaktik aus. Von dieser Ansicht sind wir abgekommen. Wir haben ja Erfahrung in der Aufklärung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Bisher haben die Beteiligten immer die typische akademische Schlauheit gezeigt: Offensichtliche Tatsachen nie zugeben aber auch nicht direkt leugnen, möglichst keine klaren Statements abgeben, sondern schwammige Formulierungen, die man so aber auch so auslegen kann. Herr Schaller fällt aus diesem Rahmen. Er liefert eine Steilvorlage nach der anderen. Bei Schaller sind keine mühseligen Ermittlungen nötig, in der Regel reicht ein Telefonanruf oder ein Email und schon ist klar: Es stimmt nicht, was der Mann sagt. Es stimmt nicht nur nicht, Herrn Schallers Aussagen verhalten sich oft zur Wahrheit wie schwarz zu weiß.

Das irritiert einen. Man kommt sich vor wie in George Orwells Roman 1984. Da stellt sich einer vor eine schwarze Wand und sagt: "Die Wand ist weiß". Und wenn man auf die Wand deutet und sagt, "Nein die ist schwarz", dann kommt als Antwort. "Das ist absurd. Sie haben schlecht recherchiert. Die Wand ist weiß".

Bernhard Schaller ist ein Sonderfall. Wir glauben inzwischen, dass Bernhard Schaller nicht lügt. Lügen heißt, wissentlich die Unwahrheit sagen. Bernhard Schaller glaubt, was er sagt.



Letzte Änderungen: 21.04.2006