Editorial

Hirnforschung an Makaken vor dem Aus?

Der Bremer Neurobiologe Andreas Kreiter erforscht in Makaken die neurologische Grundlage von Wahrnehmung und Aufmerksamkeit. Seine Experimente sind umstritten. Nun wurde ein Tierversuchsantrag Kreiters aus ethischen Gründen abgelehnt.

(04.12.2008) Seit zehn Jahren erforscht Andreas Kreiter am Institut für Hirnforschung der Universität in Bremen die neurologische Grundlage von Wahrnehmung und Aufmerksamkeit in Makaken. Ebenso lange schwelt im Stadtstaat ein Konflikt über seine Affen-Experimente. Nun hat die Bremer Gesundheitsbehörde einen Tierversuchsantrag Kreiters mit der Begründung abgelehnt, die Versuche seien "ethisch nicht vertretbar". Kreiter und die Universitätsleitung legen Widerspruch gegen das behördliche Urteil ein.

Einen leichten Stand hatte der Neurowissenschaftler Kreiter in Bremen noch nie. Schon seit seiner Berufung 1998 versucht man, seine Forschung an rund zwei Dutzend Makaken zu verhindern. Die treibende Kraft dahinter ist der Deutsche Tierschutzbund, der Unterschriften gegen Kreiters Versuche sammelte und Bürgerbegehren beim Bremer Senat veranlasste. Denn in den Augen der Tierschützer sind Kreiters Untersuchungen an Makaken ebenso grausam wie überflüssig. "Es handelt sich um Grundlagenforschung", beurteilt der Verbandschef Wolfgang Apel die Experimente Kreiters. "Ein Nutzen für die Gesundheit des Menschen lässt sich auch nach zehn Jahren nicht aus ihnen ableiten."

Im vergangenen Jahr nahm der Konflikt um Kreiters Forschung politische Dimensionen an. Der Beschluss der Bremer Bürgerschaft, dem Landesparlament der Hansestadt, aus Kreiters Affen-Versuchen "auszusteigen", wurde in den Koalitionsvertrag des neugewählten Rot-Grünen Senats aufgenommen. Später sprach die Bremer Landesregierung eine Absichtserklärung zum "Ausstieg" aus. Am 15. Oktober lehnte die zuständige Gesundheitsbehörde Kreiters Antrag ab. Der Tierschutzbund sieht in der Ablehnung einen klaren Sieg für den Tierschutz. "Auch die Forschung muss sich an gesellschaftlichen Maßstäben orientieren", kommentierte Apel die Entscheidung. "Wenn sie es versäumt, sich selbst ethische Grenzen zu setzen, muss sie es sich gefallen lassen, von außen reglementiert zu werden."

Eingriff in Forschungsfreiheit

Wilfried Müller, Rektor der Universität Bremen, sieht in dem behördlichen Beschluss einen unzulässigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Forschungsfreiheit. "Ich bin über die politisch motivierte Entscheidung betroffen", sagte Müller auf einer Pressekonferenz der Universität am 16. Oktober. Nach Meinung des Rektorats seien alle Tierschutzauflagen für Kreiters Arbeit erfüllt. Zudem habe die vom Gesundheitsressort eingesetzte Kommission zur Beurteilung von Kreiters Antrag eine Genehmigung der Experimente empfohlen. Müller betonte, dass die Universitätsleitung hinter Kreiter stehe und man gemeinsam rechtlich gegen die Ablehnung vorgehen werde: "Notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht." Kreiter selbst ist optimistisch, dass ein beim Verwaltungsgericht eingereichter Antrag auf eine einstweilige Anordnung erfolgreich sein wird und er und sein Team auch nach Ablauf der gültigen Tierversuchsgenehmigung Ende November noch weiterarbeiten können, bis der Fall geklärt ist.

Die Ablehnung seines Antrags sieht Kreiter als politisches Ränkespiel. "Bremen ist so klein und jeder kennt hier jeden", stöhnt er. Nur so sei es möglich, dass die Kampagne der Tierschützer unter Führung ihres Präsidenten Apel – der auch Leiter der lokalen Tierschutzorganisation und Einwohner Bremens ist – Einzug in die Politik gefunden habe. "In einem Flächenstaat hätten ganz andere Kontrollmechanismen eingesetzt, die einer Entwicklung des Falls wie hier entgegengewirkt hätten", ist Kreiter sicher. Im Nachbarbundesland Niedersachen werden ähnliche Affen-Experimente am Deutschen Primatenzentrum in Göttingen durchgeführt, ebenso am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen, dem Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Frankfurt sowie den Universitäten Magdeburg und Bochum.

Keine Staatsethik

Die Ablehnung des Antrags, der in ähnlicher Form zuvor mehrfach bewilligt worden war, beruht laut Kreiter auf zwei Aussagen: "Die Behörde bewertet die Experimente ethisch anders, ebenso wie die Belastung der Tiere in den Versuchen." Beide Vorwürfe kann Kreiter nicht nachvollziehen: "Die Behörde muss bei einem Tierversuchsantrag prüfen, ob die ethische Begründung des Antragstellers stichhaltig ist. Sie darf jedoch nicht ihre eigene Ethik-Vorstellung durchsetzen. Wir haben schließlich keine Staatsethik." Auch der vor sechs Jahren zum Grundgesetz hinzugefügte Artikel 20a, der den Schutz der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert, ändert nach Kreiters Ansicht nichts an den behördlichen Befugnissen. Der Senat vertritt eine andere Rechtsauffassung: Eine reine Plausibilitätskontrolle für die Prüfung von Tierschutzanträgen habe lediglich bis zur Einführung des Artikels 20a gegolten. Nun aber nun müsse die Behörde selber eine ethische Position entwickeln.

Auch den Vorwurf der hohen Belastung seiner Versuchstiere kann Kreiter nicht bestätigen. Die unterstellte Belastung entspräche dem Leiden eines verendenden Tieres. "Wir können nur mit gesunden Tieren arbeiten", legt Kreiter dar. "Sind die Tiere gesundheitlich nur leicht angeschlagen, können wir mit ihnen keine unserer Verhaltens-Experimente mehr durchführen." Die Versuchstiere werden an seinem Institut gehalten wie in einem guten Zoo, merkt Kreiter weiterhin an. Auch die 3-R-Regel "Reduce, Refine, Replace" verfolgt Kreiters Arbeitsgruppe. Sie zielt darauf ab, das Leiden der Versuchtiere so gering wie möglich zu halten, indem die Anzahl der benötigten Tiere reduziert wird, weniger belastende Versuchmethoden eingesetzt werden und die Tiere schließlich ganz durch alternative Modell-Systeme, wie zum Beispiel Zellen, ersetzt werden.

Notwendige Hirn-Homologien

Ganz ersetzen kann Kreiter seine Makaken nicht. Denn der Neurowissenschaftler untersucht kognitive Prozesse im Affenhirn, um neuronale Grundlagen visueller Wahrnehmung und Aufmerksamkeit aufzuklären. Kreiter hat Makaken als Modell-Tiere gewählt, da deren Hirnstrukturen homolog zu den menschlichen sind, was eine Übertragung der Ergebnisse ermöglicht. "Das Gehirn ist nach wie vor das am schlechtesten verstandene menschliche Organ", bemerkt Kreiter. "Daher sind die Behandlungsmöglichkeiten für Erkrankungen des Hirns sehr schlecht." Kreiters Grundlagenforschung soll dabei helfen, das Gehirn besser zu verstehen, damit neue, wirksame Therapien entwickelt werden können. In Kreiters abgelehnten Antrag ging es unter anderen auch um medizinische Anwendungen. Geplant war die Entwicklung kabelfreier, implantierbarer Geräte für die Diagnose und Behandlung von Epilepsie sowie Neuroprothesen. Dies sollte vom BMBF gefördert werden.

Ein weiteres Kriterium für Kreiters Wahl der Makaken ist ihre Vorliebe für repetitive Aufgaben. "Die Tiere zupfen stundenlang im Grass, da sie sich von Grassamen ernähren", schildert Kreiter. Dies kommt Kreiters Experimenten entgegen: Für seine Versuche werden die Affen trainiert, am Kopf fixiert in einem Plexiglaskäfig zu sitzen und auf einem Computerbildschirm angezeigte Aufgaben, etwa Muster, durch richtige Bedienung eines Joysticks zu lösen. Richtiges Verhalten wird mit Saft belohnt. Trainierten Affen wird ein Haltebolzen auf dem Schädel fixiert sowie eine kleine Kammer, über die haarfeine Elektroden eingeführt werden können, mit denen elektrische Potentiale einzelner Nervenzellen gemessen werden. "Dieser Aufbau stört die Tiere nicht", berichtet Kreiter. "Es ist auch kein Problem für die bei uns praktizierte Gruppenhaltung der Affen." Die Messungen am Gehirn verursache den Makaken nach Kreiters Aussage auch keine Schmerzen, da das Gehirn keinen Schmerz empfinde.

Primat nicht gleich Menschenaffe

Sollte Kreiter im juristischen Streit um seine Versuche unterliegen, sieht er schwarz für die tierexperimentelle Forschung in Deutschland. "Wenn Experimente mit Makaken verboten werden, wie sollen dann Versuche mit anderen höheren Säugern, Hunden oder Katzen, ethisch gerechtfertigt werden, und wie Forschung an Nagern? Zwischen diesen Tieren gibt es keine ethisch relevanten Unterschiede." Die Begriffe Makake, Primat und Menschenaffe werden von Tierschützern oft bewusst verwischt. "Makaken gehören zu den Primaten", erklärt Kreiter. "Aber sie ähneln in der Komplexität ihres Verhalten und kognitiven Leistungen höheren Säugern, Hunden oder Katzen, nicht jedoch Menschenaffen, die auch Primaten sind und tatsächlich eine Sonderstellung innerhalb dieser Tiergruppe einnehmen."

In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob Kreiters Gruppe zunächst weiterarbeiten kann, bis ein Prozess den Fall geklärt hat, oder ob die Bremer Neurobiologen ihre Affenexperimente einstellen müssen. Was in diesem Fall aus den Makaken wird, ist bislang ungeklärt. In der Schweiz laufen die Rechtstreitigkeiten um einen abgelehnten Antrag für Makaken-Experimente von Kevan Martin und Daniel Kiper vom Institut für Neuroinformatik der Eidgenössischen Technischen Hochschule seit mittlerweile zwei Jahren (siehe Laborjournal 9/2008). Der Fall, der derzeit vor dem Berner Bundesgericht verhandelt wird, lässt sich jedoch nicht mit den Bremer Vorgängen vergleichen, da in der Schweiz andere Gesetze gelten. Die Schweizer Gesetze zum Schutz der "Kreatur", die auch Pflanzen mit einschließen, sind schärfer als entsprechende deutsche Vorgaben.

Um über die Hintergründe seiner Forschung aufzuklären, hat Kreiter sich zu einem Öffentlichkeitsexperten entwickelt: "Ich habe einige hundert Bremer durch unser Labor geführt und allein letztes Jahr etwa ein Dutzend Vorträge vor Laien gehalten." Diese zeitraubende Arbeit trägt Früchte. Noch nie hat Kreiter erlebt, dass jemand am Ende der Veranstaltung gesagt hat: "Das ist genauso grausam wie ich mir das vorgestellt habe." Die Reaktionen seien durchweg gut, äußert Kreiter. Ein Bremer ist der Einladung in Kreiters Labor bisher jedoch noch nicht gefolgt: Der Vorsitzende des Tierschutzbundes, Wolfgang Apel.



Melanie Estrella



Fotos: Andreas Kreiter: A. Kreiter

Makake: iStockphoto/Toos van den Dikkenberg

Das, was Herr Kreiter derzeit erlebt, ist für ihn persönlich eine Belastung. Auch ich kann ein Lied davon singen, wie in Bremen mit Antragstellern von Tierversuchen umgegangen wird. Kreiters Forschungen, die u.a. von der DFG sehr hoch eingeschätzt werden, stehen vor dem Aus, wenn die rein politische Ablehnung seiner Tierversuche tatsächlich Bestand hat. Man kann nur hoffen, dass die gerichtliche Auseinandersetzung Klarheit bringt. Denn: Sollte sich diese Praxis durchsetzen, hätte dies weit reichende Konsequenzen für alle Forschungen an und mit Tieren, zumindest in Bremen. Mit den gleichen Argumenten könnte nämlich die Behörde auch solche Anträge ablehnen, die "nur" mit Mäusen oder Ratten durchgeführt werden - ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Primaten und Nagern besteht laut §20a GG nämlich nicht, nur ein "gefühlter". Und da ist bekanntlich Spielraum.

Alexander Lerchl, Jacobs-University Bremen, 04-Dec-2008 12:36:54




Letzte Änderungen: 04.12.2008