Editorial

Schöner promovieren

Die Hochschulrektorenkonferenz empfiehlt „Qualitätssicherung in Promotionsverfahren“

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(1. Mai 2012) Welche Voraussetzungen braucht man, um eine gute Promotion abzuliefern? Klar, man muss vom Thema begeistert sein und von der Wissenschaft sowieso. Ein talentiertes Händchen für Laborarbeit und Durchhaltevermögen bei Misserfolgen zählen auch dazu. Doch auch Hochschule oder Institut können einen geeigneten Rahmen geben, damit die Promotion nicht zum Desaster wird. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat elf Punkte zusammengetragen, die das Leben von Doktoranden und Doktorandinnen leichter machen sollen.

Die Leitlinien der HRK zur „Qualitätssicherung in Promotionsverfahren“ in Kürze:

Erstens: Die HRK betont, dass Universitäten und gleichgestellte Hochschulen das Promotionsrecht vom Staat verliehen bekommen. Daraufhin stehen diese mit ihrem Ruf für die Qualität der Arbeit und sind deshalb auch dafür verantwortlich die wissenschaftlichen Standards rund um die Promotion einzuhalten.

Zweitens: Für die Bewerber soll klar sein, was die Anforderungen und die Zulassungsvoraussetzungen für die Promotionsstelle sind, sodass ein transparenter Auswahlprozess, beispielsweise kombiniert mit einem Vortrag oder Kolloquium, stattfinden kann. Zudem sollten sie schon vor Promotionsbeginn mit den „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ vertraut sein. Um künftigen Doktoranden Rechtssicherheit zu gewähren, sollten sie mit der Arbeit erst beginnen, wenn die Promotion bei der Fakultät oder der entsprechenden Stelle offiziell beantragt ist.

Drittens: Erfolgreiche Doktoranden brauchen zum Austausch Wissenschaftler, die an ähnlichen Themen arbeiten. Die Kollegen müssen dazu laut HRK nicht alle nicht in unmittelbarer Nähe sein, sofern ein gutes Netzwerk zu überregionalen oder internationalen Forschern besteht. Zudem sollen die Doktoranden die Möglichkeit bekommen für ihre spätere Arbeit internationale Kontakte mit anderen Forschern zu knüpfen.

Viertens: Die Universität ist zur wissenschaftlichen Betreuung ihrer Doktoranden verpflichtet. Am besten soll in einer Promotionsvereinbarung festgelegt sein, wie viele fachliche Betreuer in welcher Form zuständig sind. In der Regel sollen ein Haupt- und ein Nebenbetreuer durch Status- und Betreuungsgespräche auf dem Laufenden sein. Durch gute Betreuung und ein angemessenes Thema soll sichergestellt werden, dass die Promotion „in der Regel“ innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden kann. Neben den betreuenden Professoren sollen auch Juniorprofessoren und Nachwuchsgruppenleiter als Betreuer und Gutachter fungieren. Wichtig ist dabei, dass nur so viele Doktoranden angenommen werden, dass jeder optimal betreut werden kann. Sollte es Probleme geben, muss eine Ombudsperson sowohl für die Doktoranden als auch die Betreuer ansprechbar sein.

Fünftens: Die HRK empfiehlt den Universitäten für ihre Doktoranden Weiterbildungsangebote für Lehr- und Betreuungskompetenzen anzubieten, ohne, dass dies die Promotionszeit verlängert. Vielmehr sollen diese Kurse als Leistung anerkannt werden. In Kolloquien sollen Doktoranden ihre Arbeit vortragen und diskutieren können.

Sechstens: Steht die Bewertung der Promotion durch die Prüfungskommission an, sollen die Gutachten unabhängig voneinander erstellt werden. Die Noten müssen nachvollziehbar begründet werden, im Idealfall gibt es Kriterien für das jeweilige Fach. Die HRK legt nahe die Dissertation öffentlich vor der Fakultät zu verteidigen. Zudem soll die Dissertation elektronisch abgegeben werden, sodass eine stichprobenartige Überprüfung stattfinden kann, ohne den Doktoranden jedoch unter Generalverdacht zu stellen.

Siebtens: Der Doktorand soll eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass er die Arbeit selbständig angefertigt hat und soll sich im Klaren über die Bedeutung dieses Schwures sein. – Bisher mussten angehende Doktoranden nur mit einer einfachen Erklärung bestätigen, dass sie ihre Arbeit selbst angefertigt hatten.

Achtens: Es muss in der Promotionsordnung eindeutig festgelegt sein, aus welchen Gründen der Doktorgrad aberkannt werden kann. Grundlage sind wiederum die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

Neuntens: Kein Doktorand darf – weder bei der Annahme, Betreuung oder Begutachtung – aufgrund seines Geschlechts, seiner ethnischen, nationalen, kulturellen oder sozialen Herkunft oder seiner religiösen oder politischen Anschauung, noch wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Männer und Frauen sollen gleichermaßen die Möglichkeit haben Familie und Promotion miteinander zu vereinbaren. Weil weniger Frauen als Männer promovieren und noch weniger Frauen Postdocs werden, sollen diese besonders ermutigt werden die akademische Laufbahn einzuschlagen. Dazu eignen sich besondere Mentorenprogramme oder Coaching-Angebote.

Zehntens: Externe Promotionen können außerhalb der Universität, erstellt werden. Hier müssen die gleichen Qualitätskriterien wie für interne Arbeiten gelten, sie müssen dann aber besonders betreut und unterstützt werden.

Elftens: Bei einer Fast-Track-Promotion haben die Doktoranden gerade einmal den Bachelor in der Tasche. Die HRK empfiehlt, dass solche Promotionen nur angeboten werden, wenn ein Masterabschluss mit integriert ist. Mit dem Angebot könnte man zudem Doktoranden aus Ländern gewinnen, in denen es die Regel ist nach drei Jahren Bachelor zu promovieren.

Die Hochschulen müssen sich nicht an die Leitlinien der HRK halten. Es sind lediglich Empfehlungen, um die Qualität der Promotionen zu sichern. Für medizinische oder kumulative Promotionen sollen zudem gesonderte Empfehlungen gelten, die mehr auf das jeweilige Fach eingehen.



Valérie Labonté
Bild: kallejipp / photocase.com



Letzte Änderungen: 20.12.2012
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