Editorial

1.365 Euro für MPG-Stipendiaten... plus Extras

MPG-Stipendien in der Kritik

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(16. August 2012) Ungewohnt unrühmliche Schlagzeilen machte die Max-Planck-Gesellschaft im Frühjahr dieses Jahres. Von „Billigclub“, „Schwarzarbeit“ und „Stipendienunwesen“ war die Rede. Stipendiaten würden nicht ausreichend verdienen und müssten obendrein im Institut Serviceaufgaben übernehmen, so die (An-)Klage. Was ist dran? Laborjournal hat nachgefragt.

Ein Stipendium macht sich in der Regel ziemlich gut im Lebenslauf, ist aber schlechter bezahlt als ein „normaler“ TVöD-ähnlicher Arbeitsvertrag. Denn Stipendiaten bekommen zwar oft netto mehr heraus als Vertrags-Doktoranden, doch sie müssen von ihrem Gehalt Kranken- und gegebenenfalls Renten- und Arbeitslosenversicherung selber bezahlen. Das ist ein uralter Hut, warum also die Aufregung?

Entzündet hatte sich die Diskussion offensichtlich an einer Umfrage, die das PhD-Network der MPG-Doktoranden im Jahr 2009 machte. „Dabei kam heraus, dass die Doktoranden zufrieden bis sehr zufrieden mit ihren Arbeitsverhältnissen waren, die Anzahl der Stipendien weiter angestiegen war. Zwar empfanden die meisten ein MPG-Stipendium als Auszeichnung, doch war die Bezahlung nicht einheitlich“, berichtet der Sprecher des Max Planck PhDnet Ali Shahmoradi, der am MPI für experimentelle Medizin in Göttingen arbeitet.

Tatsächlich war die Höhe des Stipendiums nicht exakt festlegt, sondern konnte nach Beschluss der Bund-Länder-Kommission von 1.000 bis 1.365 Euro schwanken. Viel Geld für einen Doktoranden – zumal diese Spannbreite nach Gutsherrenart durchaus auch genutzt wurde. „Bei uns haben alle unterschiedliche Konditionen. Über den Vertrag oder die Höhe des Stipendiums entscheidet der Chef, wie er gerade Lust hat“, zitierte die taz am 27. April einen nicht näher genannten Doktoranden. Am MPI für Evolutionsbiologie wurde beispielsweise die Bezahlung stufenweise angehoben. Erst im dritten Jahr erhielten die Stipendiaten den vollen Betrag von 1.365 Euro, erklärt der dortige Direktor Diethard Tautz.

Außerdem, so ergab die Umfrage, mussten manche Stipendiaten wohl Aufgaben übernehmen, die nicht für ihre Promotionsarbeit erforderlich waren. Dabei muss, so die offizielle Anweisung der MPG, ein Stipendiat sich nur seiner Promotion widmen und nicht in alltägliche Institutsabläufe wie den Service für Geräte oder die Betreuung von Studenten eingebunden sein. Stipendiaten „haben kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Institut, deswegen besteht keine Anwesenheitspflicht, Urlaub und Reisen müssen nicht genehmigt werden. Darüber hinaus sind sie nicht verpflichtet, an Institutsveranstaltungen teilzunehmen“, heißt es im Personalhandbuch der MPG. Und wenn sie es doch getan hätten, wäre das ein arbeitsrechtlich relevanter Aspekt. In diesem Fall hätten die Stipendiaten Anrecht auf die rückwirkende Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für vier Jahre. Ein Damoklesschwert für die Institute.  

Lange wurde die Diskussion nur intern geführt, dann stiegen die Medien ein und es ging höher her, als es der MPG-Chefetage in München lieb gewesen sein wird. Auch in der Gesellschaft selber wurde „ganz heiß“ diskutiert, hört man aus den gut informierten, aber ungern zitierten Kreisen. Jedenfalls beschloss der Verwaltungsrat im Juni 2012, die Stipendien zu harmonisieren. In einem Schreiben vom 10. Juli 2012 weist die Generalverwaltung ihre Direktoren klipp und klar an, rückwirkend zum 1. Juli die Stipendiaten ohne Ausnahme mit dem Höchstsatz von 1.365 Euro monatlich zu bezahlen. Bis dahin waren es durchschnittlich 1.227 Euro gewesen. Darüber hinaus gewährt die MPG bereits seit Anfang 2012 einen Krankenkassenzuschuss von 100 Euro. Damit, so heißt es in dem Schreiben, bietet sie „finanziell wesentlich bessere Bedingungen als zum Beispiel die Hans-Böckler-Stiftung, die Parteienstiftungen und die Begabtenförderungswerke“.

 

Tatsächlich zahlt etwa die Studienstiftung nur 1.050 Euro plus eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro sowie gegebenenfalls Familien- und Betreuungszuschläge. Die MPG indes gewährt eine Kinderzulage von 400 Euro monatlich für das erste Kind, je 100 Euro für weiteren Nachwuchs. Außerdem gibt es eine neue Familienkomponente. Hier muss man wählen zwischen „Zeit statt Geld“ oder „Geld statt Zeit“. Soll heißen: Stipendiaten mit Kindern unter 12 Jahren können eine Verlängerung ihres Stipendiums um bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen, um die Vereinbarkeit von Karriere und Familie zu erleichtern. Alternativ kann man einen Kinderbetreuungszuschuss bekommen. Die Umwandlung von Zeit in Geld kann flexibel gehandhabt werden.

Dass dieses Thema in erster Linie die MPG betrifft, zeigen folgende Zahlen, die die Bundesregierung am 14. Mai 2012 veröffentlichte. Demnach lag bei der MPG der Stipendiaten-Anteil an allen Doktoranden bei 60 Prozent (2011). Davon waren 40 Prozent Deutsche. Zum Vergleich: Bei der Helmholtz-Gemeinschaft und der Leibniz-Gemeinschaft/WGL waren es jeweils 20 Prozent (2011), der der Fraunhofer-Gesellschaft nur 10 Prozent. Von den 3.704 Doktoranden, die 2011 bei der MPG arbeiteten, waren gerade einmal 39 Prozent (1.440) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von den 2.264 Stipendiaten kamen 879 aus Deutschland (immerhin 39 Prozent), 1.385 waren ausländischer Herkunft.

Wie sich die Lohnerhöhung auf die Anzahl der Stellen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Man kann aber davon ausgehen, dass zunächst erst einmal weniger Stipendien vergeben werden können.

Auch zur Diskussion der Aufgaben von Stipendiaten hat die MPG sich erklärt. Ein Stipendium sei „nicht Gegenleistung für eine wissenschaftliche Tätigkeit, sondern Zuschuss zum Lebensunterhalt (Schenkung unter Auflage)“. „Die Stipendiaten der Max-Planck-Gesellschaft forschen weisungsfrei ohne Zeiterfassung an den Instituten und brauchen keinen Urlaub zu beantragen.“

Darüber hinaus heißt es: „Die Stipendienvergabe ist ab sofort mit einer schriftlichen Erklärung des/der jeweiligen Betreuers/Betreuerin zu ergänzen, in der dargelegt ist, warum in dem spezifischen Fall ein Stipendium vergeben wird.“ Dies ist wohl eine Reaktion auf die Tatsache, dass immer mehr Doktorarbeiten als Stipendium vergeben werden, obwohl doch die Gesellschaft ihr Stipendium als Exzellenz-Auszeichnung interpretiert.

Der große Anstieg der Zahl der Stipendien – um 100 Prozent in den letzten zehn Jahren – ist darauf zurückzuführen, dass die MPG internationaler werden wollte und mit internationalen Graduiertenschulen um ausländische Doktoranden geworben hat. Diese Gruppe benötigt nicht unbedingt Sozial- und Rentenversicherungen. Die deutschen Stipendiaten können sich bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft informieren. Sie hat einen online Ratgeber „Sozialversicherung für Promovierende” erstellt.

Die Forderung des Spiegel „Weg mit den Stipendien“ kann Ali Shahmoradi nicht unterschreiben. Denn nicht immer ist ein Vertrag die bessere Lösung – je nach Herkunft und Familienstand. Gute Information für angehende Doktoranden ist darum ein sehr wichtiges Anliegen des PhD-Networks der Max-Planck-Doktoranden. Im Intranet stellt die Gruppe bereits ausführliche Informationen zur Verfügung, worauf sie „ziemlich stolz“ ist, wie Shahmorade sagt. Einen Best Practice Guide als Leitfaden für Doktorväter für eine optimale Betreuung von Doktorarbeiten und Doktoranden erarbeitet sie gerade zusammen mit den Direktoren und der Max-Planck-Geselleschaft.

 


Karin Hollricher
Bild: Tim Toppik/photocase.de



Letzte Änderungen: 04.09.2012
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